Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis Feiburg II

Gestern um 11:00 Uhr trat der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 47 Freiburg II zu seiner öffentlichen konstituierenden Sitzung im Freiburger Rathaus zusammen, an der ich in meiner Rolle als Vertrauensperson für den Landtagskandidaten André Martens teilnahm.

Für die Leitung war nicht wie üblich der Kreiswahlleiter verantwortlich, dessen Person mit der des Oberbürgermeisters Dr. Dieter Salomon identisch ist, sondern sein Stellvertreter Thomas Willmann, stellvertretender Amtsleiter des Amts für Bürgerservice und Informationsverarbeitung.

Neben einem zusätzlichen Schriftführer, vier Beisitzern und einer Handvoll Zuschauern, saßen natürlich noch die anderen Vertrauensleute mit im Saal. Von den 13 Parteien, die ihre Wahlvorschläge eingereicht haben, waren jedoch neben mir nur noch je ein Vertreter der CDU, der FDP, der Grünen, der Linken, der Violetten und – nach etwas Verspätung – der NPD anwesend. Für die Vertrauensperson der SPD lag eine Entschuldigung vor, während hingegen die Vertrauensleute der ÖDP, der Republikaner, der AUF, der PBC und die eines Einzelbewerbers unentschuldigt fehlten.

Nachdem Herr Willmann nochmals kurz drauf einging, weshalb wir uns zu dieser Sitzung eingefunden hatten, ging es auch relativ schnell um die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge. Dabei wurden alle Parteien, von denen ein gültiger Wahlvorschlag vorlag, von den Beisitzern einstimmig zugelassen. Somit stand relativ schnell fest, dass die folgenden Parteien zur kommenden Landtagswahl im Wahlkreis Freiburg II auf dem Stimmzettel stehen werden:

  • CDU
  • SPD
  • Bündnis 90/Die Grünen
  • FDP
  • Die Linke
  • Piratenpartei
  • Die Violetten
  • ÖDP
  • PBC
  • REP

Die korrekte Reihenfolge, mit der die Parteien auf dem Wahlzettel erscheinen werden, wird am 11. Februar bekanntgegeben.

Wie man unschwer erkennen kann wurde drei Parteien die Zulassung verwehrt – im Übrigen auch durch eine einstimmige Abstimmung. Die NPD konnte nur 101 bescheinigte Unterstützungsunterschriften vorlegen, der Einzelbewerber drei und die AUF konnte nicht nur keine Unterschriften, sondern noch nicht einmal alle anderen notwendigen Formulare vorlegen.

Im Grunde genommen hätte die Sitzung an dieser Stelle bereits zu Ende sein können, doch die NPD-Vertrauensperson, hierbei handelte es sich um den NPD-Landesvorsitzenden Jürgen Schützinger, konnte anscheinend erst nicht so recht nachvollziehen wieso die NPD die Zulassung zur Landtagswahl nicht erhalten hatte – trotz 166 abgegebener Unterschriften. Der Kreiswahlleitung wurden zwar noch am 27. Januar kurz vor Fristende mehr als 50 Unterschriftenformulare übergeben, davon waren jedoch wohl alle oder zumindest die meisten nicht bescheinigt, weshalb diese korrekterweise auch nicht berücksichtigt werden konnten. Trotzdem hatte sich das Amt die Mühe gemacht und am darauffolgenden Tag die Formulare bestätigen lassen. Mit dem Ergebnis, dass davon nur 43 Unterstützungsunterschriften gültig gewesen wären. Es hätte also in keinem Fall für die notwendigen 150 Unterschriften gereicht.

Damit war die Geschichte unglücklicherweise noch nicht zu Ende, da nun plötzlich eine Einsicht in die ungültigen Unterstützungsunterschriftenformulare verlangt wurde, um aus nicht genannten Gründen an die Adressen der Unterstützer zu gelangen. Darüber konnte oder durfte der Ausschuss allerdings keine Entscheidung treffen, woraufhin ein längeres Gezeter einsetzte und eine Beschwerde seitens der NPD angekündigt wurde.

Die Anwesenden waren langsam sichtlich genervt und während ein Beisitzer nochmals anhand eines Unterschriftenformulars in Ruhe zu erklären versuchte, was es mit selbigem auf sich hat, las dieser plötzlich einfach den Namen eines Unterstützers laut vor! Der Vertrauensperson der Violetten und mir entfleuchte quasi zeitgleich ein „Datenschutz!?“ in den Saal, womit Schlimmeres verhindert werden konnte ;).

Zuletzt wurde uns unter anderem noch mitgeteilt, dass in 15 repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken Wahlstatistiken erfasst werden. Die dafür verwendeten Stimmzettel enthalten hierbei lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen und kommen nur in Wahlbezirken zum Einsatz, welche eine gewisse Größe überschreiten, um die Anonymität zu wahren.

Nach einer Dreiviertelstunde wurde die Sitzung dann geschlossen.

Am Abend fiel mir übrigens noch folgender Facebook-Post der NPD Baden-Württemberg zu diesem Ereignis auf, zu dem ich mir allerdings jeglichen Kommentar erspare:

LTW-BaWü: Wahlausschuß lehnt NPD-Wahlvorschlag für Freiburg II ab! Von 166 Unterzeichnern waren angeblich nur 144 „kosher“. Einsichtnahme verweigert! 5 Unterschriften nach wie vor auf Amtswegen „vermißt“!

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